Arbeitszeiterfassung: Wo bleibt eigentlich das neue Gesetz?
Die Verschleppung des neuen Arbeitszeitgesetzes wirft Fragen auf: Warum kommt die Regierung nicht voran?

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Arbeitszeiterfassung: Wo bleibt eigentlich das neue Gesetz?

Seit Jahren wird über die Einführung eines Gesetzes zur Arbeitszeiterfassung diskutiert, doch der Fortschritt stockt – Wann kommt endlich Klarheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Das Thema Arbeitszeiterfassung sorgt seit Jahren für kontroverse Diskussionen in Deutschland. Ausgelöst durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Jahr 2019, das Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter vollständig zu erfassen, wird die Debatte über eine entsprechende Gesetzgebung auch in Deutschland immer lauter.

Bereits 2022 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass Unternehmen zur Erfassung der Arbeitszeit verpflichtet sind. Doch bis heute fehlt ein verbindliches Gesetz, das diese Vorgaben in nationales Recht umsetzt.

Stillstand trotz Entwurf

Im Frühjahr 2023 legte das Bundesarbeitsministerium einen ersten Referentenentwurf vor, der eine verpflichtende elektronische Arbeitszeiterfassung nach einer Übergangsfrist vorsieht.

Doch seitdem ist wenig passiert. Der Entwurf befindet sich weiterhin in regierungsinternen Beratungen, und es gibt weder einen Zeitplan für die Verabschiedung noch eine Einigung mit den Sozialpartnern.

Die Hängepartie sorgt für Unsicherheit – sowohl bei Arbeitgebern, die sich fragen, welche Anforderungen künftig auf sie zukommen, als auch bei Arbeitnehmern, die auf klare Regeln hoffen.

Die wichtigsten Inhalte des Entwurfs

Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Arbeitszeit künftig elektronisch erfasst werden muss. Ausnahmen soll es nur wenige geben, und auch die bisher in vielen Unternehmen gelebte Vertrauensarbeitszeit soll weiterhin möglich bleiben – allerdings unter der Bedingung, dass die Einhaltung von Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten gewährleistet ist.

Die Verantwortung für die genaue Aufzeichnung der Arbeitszeit kann auf die Arbeitnehmer übertragen werden, die Kontrolle darüber bleibt jedoch Aufgabe der Arbeitgeber.

Ein Urteil und seine Folgen

Die Dringlichkeit einer gesetzlichen Regelung ergibt sich aus dem sogenannten „Stechuhr-Urteil“ des EuGH, das besagt, dass Arbeitgeber innerhalb der EU eine verlässliche Methode zur Erfassung der Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten einführen müssen.

Dieses Urteil soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer ihre gesetzlichen Rechte auf maximale Arbeitszeiten und Mindestpausen wahrnehmen können. Das Bundesarbeitsgericht hat dieses Urteil im Jahr 2022 für Deutschland bestätigt, doch viele Unternehmen haben die Umsetzung bisher aufgeschoben – in der Hoffnung, dass ein neues Gesetz die Situation klären wird.

Warum kommt das Gesetz nicht voran?

Die Verzögerung bei der Gesetzgebung liegt vor allem an der Uneinigkeit innerhalb der Regierungskoalition und den Verhandlungen mit den Sozialpartnern. Während Arbeitgeberverbände vor zu viel Bürokratie warnen und mehr Flexibilität fordern, pochen Gewerkschaften auf eine strikte Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften, um die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen.

Diese unterschiedlichen Interessen erschweren eine schnelle Einigung. Hinzu kommen technologische und organisatorische Herausforderungen, die mit der Einführung einer elektronischen Arbeitszeiterfassung verbunden sind.

Die Herausforderungen der Umsetzung

Für viele Unternehmen stellt die Einführung eines neuen Systems zur Arbeitszeiterfassung eine erhebliche Veränderung dar. Insbesondere kleine und mittelständische Betriebe, die bisher mit einfacheren Methoden wie handschriftlichen Aufzeichnungen gearbeitet haben, stehen vor der Herausforderung, ihre Prozesse anzupassen.

Auch die Schulung der Mitarbeiter und die Integration der neuen Systeme in die bestehende IT-Infrastruktur sind mit Aufwand verbunden.

Doch die Vorteile liegen auf der Hand: Eine verlässliche Arbeitszeiterfassung schützt nicht nur die Rechte der Arbeitnehmer, sondern kann auch die Effizienz und Transparenz in den Unternehmen erhöhen.

Warten auf den Durchbruch

Die Frage bleibt: Wann wird das Gesetz endlich verabschiedet? Für viele Unternehmen und Beschäftigte ist die Unklarheit belastend. Sie wünschen sich klare Richtlinien, um sich auf die kommenden Anforderungen einstellen zu können.

Der Druck auf die Politik wächst, eine Lösung zu finden, die sowohl den Schutz der Arbeitnehmer als auch die Bedürfnisse der Unternehmen berücksichtigt.

Die Einführung einer verpflichtenden Arbeitszeiterfassung ist ein Balanceakt. Auf der einen Seite steht das berechtigte Interesse der Arbeitnehmer an fairen Arbeitsbedingungen und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

Auf der anderen Seite fordern Unternehmen mehr Flexibilität, um auf die sich ständig verändernden Anforderungen des Marktes reagieren zu können. Die richtige Balance zu finden, wird entscheidend sein für den Erfolg der neuen Regelung.