25. November, 2024

Technologie

Apple weist EU-Wettbewerbsvorwürfe vor möglicher Milliardenstrafe zurück

Apple weist EU-Wettbewerbsvorwürfe vor möglicher Milliardenstrafe zurück

In Erwartung einer richtungsweisenden Entscheidung durch die EU-Kommission, bei der es um die Verhängung eines möglichen Bußgeldes von bis zu einer halben Milliarde Euro gehen könnte, verteidigt sich der Technologieriese Apple gegen die Anschuldigungen, europäisches Wettbewerbsrecht verletzt zu haben. Stellung nehmend zu diesen Vorwürfen, entkräftet ein Sprecher des Unternehmens jegliche Behauptungen, den digitalen Musikmarkt konkurrenzbehindernd beeinflusst zu haben. Laut einem kürzlichen Bericht der 'Financial Times' könne Apple mit einer Geldstraße um die 500 Millionen Euro aufgrund von EU-Wettbewerbsrechtsverstößen konfrontiert werden, wobei die endgültige Strafsumme von der EU-Kommission im März festgesetzt wird. Der Fokus des Kartellrechtsstreits liegt auf der zentralen Frage, inwieweit Apple durch sein App-Store-Monopol für iPhone und iPad den Musik-Streamingmarkt zum Nachteil der Konkurrenz beeinflusst. Den Kern der Auseinandersetzung bildet die Beanstandung des Musik-Streaming-Marktführers Spotify, der Apple vorwirft, den eigenen Musik-Dienst Apple Music zu bevorzugen und Wettbewerber durch Restriktionen bei alternativen Bestell- und Zahlungswegen für Musik-Abonnements zu benachteiligen. Dies schließt auch die Frage ein, ob das Erwerben von Spotify-Abonnements innerhalb der App untersagt werden kann, sofern Spotify keine Umsatzbeteiligung an Apple leistet. In einer Erwiderung hob Apple das beträchtliche Unternehmenswachstum von Spotify seit der ersten erhobenen Beschwerde im Jahr 2013 hervor, welche einen europaweiten Marktanteil von 59 Prozent für das schwedische Unternehmen ausweist – deutlich mehr als Amazon Prime Music mit 18 Prozent und YouTube Music mit 9 Prozent, während Apple selbst mit 8 Prozent auf Rang vier liegt. Insbesondere betonte Apple, dass die Präsenz von Spotify auf Apple-eigenen Geräten sogar über die auf Android-Geräten hinausgeht. Die Reaktionsmöglichkeiten Apples auf eine tatsächliche Bußgeldforderung bleiben offen. Der Konzern könnte ähnlich wie im Steuerfall gegenüber der EU juristische Schritte einleiten. Zur Erinnerung: 2016 forderte die EU-Kommission von Irland, 13 Milliarden Euro an Steuern von Apple nachzuerheben. Eine Forderung, die 2020 vom Gericht der Europäischen Union als unrechtmäßig verworfen wurde, da die Beweislage für bevorzugte steuerliche Behandlung Apples in Irland als unzureichend galt. Zwar ist dieses Verfahren noch nicht abgeschlossen, da derzeit noch eine Berufung beim Europäischen Gerichtshof anhängig ist.