05. Februar, 2025

Wirtschaft

Apple verliert endgültigen Steuerstreit mit der EU-Kommission

Apple verliert endgültigen Steuerstreit mit der EU-Kommission

Der langjährige Streit zwischen Apple und der EU-Kommission um Steuervergünstigungen und daraus resultierende Nachforderungen in Milliardenhöhe hat nun seinen endgültigen Abschluss gefunden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hob ein vorheriges Urteil, das zugunsten von Apple ergangen war, auf und bestätigte die Position der Brüsseler Behörde.

Im Kern ging es um Steuervergünstigungen, die der iPhone-Hersteller von Irland erhalten hatte und die von der EU als wettbewerbsverzerrend eingestuft wurden. Bereits 2016 hatte die EU-Kommission Apple aufgefordert, 13 Milliarden Euro plus Zinsen nachzuzahlen. Diese Summe befindet sich seitdem auf einem Treuhandkonto und wartete auf die endgültige gerichtliche Entscheidung.

Apple argumentierte stets, dass die Erträge der beiden irischen Tochtergesellschaften, die im Zentrum des Streits stehen, hauptsächlich in den USA zu versteuern seien, und fühlte sich somit doppelt zur Kasse gebeten. 2020 hatte Apple zunächst einen Etappensieg erzielt, als das EU-Gericht die Nachforderung der Kommission für nichtig erklärte. Die damaligen Richter sahen keinen ausreichenden Beweis dafür, dass die Steuervereinbarungen aus den Jahren 1991 und 2007 als unerlaubte staatliche Beihilfen anzusehen seien.

Die Europäische Kommission ließ nicht locker und legte Berufung beim EuGH ein. Nun gab das höchste europäische Gericht der Kommission endgültig Recht. Die Luxemburger Richter entschieden, dass Irland Apple eine rechtswidrige Beihilfe gewährt habe, die zurückgefordert werden müsse. Damit endet ein Rechtsstreit, der nicht nur die Wettbewerbspolitik der EU, sondern auch das Verhältnis zwischen großen Technologiekonzernen und nationalen Steuerbehörden nachhaltig beeinflussen könnte.