Ein neuer Rechtsstreit wirft dem Technologieriesen Apple vor, seine Mitarbeiter auf unangemessene Weise zu überwachen und ihnen das Reden über Gehälter und Arbeitsbedingungen zu untersagen. In der Klage, die kürzlich im Bundesstaat Kalifornien eingereicht wurde, behauptet der Kläger Amar Bhakta, ein Mitarbeiter im digitalen Werbegeschäft von Apple, dass der Konzern seine Arbeitnehmer zwingt, Software auf ihren privaten Geräten zu installieren. Diese Software ermöglicht Apple den Zugriff auf E-Mails, Fotobibliotheken, Gesundheitsdaten und andere persönliche Informationen der Beschäftigten. Gleichzeitig wird in der Klage kritisiert, dass Apple durch strenge Geheimhaltungsvorschriften die Arbeitnehmer daran hindert, Arbeitsbedingungen öffentlich oder in den Medien zu thematisieren und von ihrem Recht auf Whistleblowing Gebrauch zu machen. Bhakta, der seit 2020 für Apple tätig ist, berichtet, dass ihm verboten wurde, seine Arbeit in Podcasts zu besprechen und Informationen über seine Arbeitsbedingungen von seinem LinkedIn-Profil zu entfernen. In der Klage wird bemängelt, dass Apples Überwachungspraktiken die Mitarbeiter abschrecken und somit unrechtmäßig deren Recht auf Whistleblowing, Wettbewerb und Meinungsfreiheit einschränken. Apple hat auf die Klage mit der Aussage reagiert, dass die Vorwürfe unbegründet seien und dass alle Mitarbeiter regelmäßig in ihren Rechten geschult würden, insbesondere in Bezug auf die Diskussion ihrer Arbeitsbedingungen. Zudem vertreten Bhaktas Anwälte zwei Frauen, die im Juni eine Klage eingereicht haben. Sie werfen Apple vor, systematisch weibliche Angestellte in den Abteilungen Technik, Marketing und AppleCare schlechter zu bezahlen. Apple betont hingegen sein Engagement für Inklusion und Lohngleichheit. Weitere Vorwürfe einer US-amerikanischen Arbeitsbehörde besagen, dass Apple Angestellten illegalerweise davon abhalte, über Themen wie Geschlechterdiskriminierung und Lohndiskriminierung zu sprechen. Die aktuelle Klage fällt unter ein spezielles kalifornisches Gesetz, das es Arbeitnehmern ermöglicht, namens des Staates zu klagen und 35 Prozent möglicher Strafzahlungen zu erhalten, sofern sie erfolgreich sind.