Apple und Meta Platforms sind in einen hitzigen Austausch über Datenschutzbestimmungen geraten, während die Europäische Union ihre Bestrebungen intensiviert, dem iPhone-Entwickler mehr Offenheit für Produkte von Technologierivalen abzuverlangen. Im Zuge der Erstellung von Richtlinien zur Interoperabilität zwischen Apples Betriebssystem iOS und Technologien anderer Unternehmen, pocht die 27-köpfige EU-Kommission auf Fairness und Wettbewerb.
Ziel ist es, dass Geräte wie Smartwatches oder Funktionen wie kabellose Datenübertragungen nahtlos mit iPhones arbeiten können, ähnlich wie Apples eigene Produkte, etwa die Apple Watch oder AirDrop. Das Regelwerk, bekannt als Digital Markets Act, soll sicherstellen, dass Tech-Giganten keine Marktzugänge abschotten.
Apple erhebt nun Bedenken, dass Unternehmen mit unzureichenden Datenschutzpraktiken, die nicht den hohen Standards der EU entsprechen, die Bestimmungen zur Interoperabilität des Digital Markets Act ausnutzen könnten, um auf sensible Nutzerdaten zuzugreifen. Das Unternehmen wies speziell auf Meta hin, das mindestens 15 Anfragen für weitreichenden Zugriff auf Apples Technologiebasis gestellt habe.
Würde diesen Anfragen stattgegeben, könnten Facebook, Instagram und WhatsApp es Meta ermöglichen, Nutzeraktivitäten umfassend zu verfolgen. Dazu zählt das Einsehen von Nachrichten, Anrufen, App-Nutzungsverhalten bis hin zu Kalenderereignissen und Passwörtern.
Ein Sprecher von Meta, Andy Stone, konterte auf X mit der Anklage, Apple glaube nicht an Interoperabilität und verteidige wettbewerbswidriges Verhalten als angeblich notwendigen Schutz der Privatsphäre.
Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen basieren auf einem bestehenden Verfahren, bei dem Entwickler um Zugang zu Funktionen bitten. Apple soll einen "dedizierten Kontakt" bereitstellen, um Anfragen zu bearbeiten und faire Lösungen für technische Streitfragen zu ermöglichen.
Derzeit lädt die Kommission die Öffentlichkeit dazu ein, bis zum 9. Januar Feedback zu den Vorschlägen zu geben – auch von Unternehmen, die bereits Interoperabilitätsanfragen gestellt haben oder dies beabsichtigen.