In einem bemerkenswerten Schritt hat der Technologieriese Apple vereinbart, eine Summe von 95 Millionen US-Dollar zur Beilegung einer Sammelklage zu zahlen. Die Klage zielte darauf ab, dass der Sprachassistent Siri die Privatsphäre der Nutzer verletzt haben soll. Der Vergleich wurde in einem vorläufigen Verfahren am Dienstagabend vor einem Bundesgericht in Oakland, Kalifornien, eingereicht und bedarf der Zustimmung des US-Bezirksrichters Jeffrey White. Den Nutzern von Mobilgeräten zufolge hatte Siri möglicherweise private Gespräche aufgezeichnet, die unabsichtlich durch sogenannte 'Hot Words' wie 'Hey, Siri' aktiviert wurden. Diese Aufzeichnungen sollen dann an Dritte, darunter Werbetreibende, weitergegeben worden sein, die gezielt Anzeigen auf Basis der geführten Gespräche geschaltet haben. Beispielsweise berichteten zwei Kläger, dass sie nach Gesprächen über Air Jordan Sneaker und Olive Garden Restaurants entsprechende Werbeanzeigen erhalten hatten. Ein weiterer Kläger gab an, dass er gezielte Werbeanzeigen für eine chirurgische Behandlung erhalten habe, nachdem er das Thema in einem vermeintlich privaten Gespräch mit seinem Arzt besprochen hatte. Mitglieder der Klägergruppe, die auf mehrere Millionen geschätzt werden, könnten bis zu 20 Dollar pro Siri-fähigem Gerät, zum Beispiel iPhones oder Apple Watches, erhalten. Die betroffene Zeitspanne erstreckt sich von September 2014 bis Ende Dezember 2024. Apple bestreitet jegliches Fehlverhalten, stimmte aber dem Vergleich zu. Der Betrag von 95 Millionen Dollar entspricht etwa dem Gewinn, den Apple in neun Stunden erwirtschaftet – basierend auf einem Nettogewinn von rund 93,74 Milliarden Dollar im letzten Geschäftsjahr. Die Anwälte beantragen bis zu 28,5 Millionen Dollar an Gebühren sowie 1,1 Millionen Dollar an Kostenersatz aus dem Vergleichsgegenstand. Parallel dazu läuft eine ähnliche Klage gegen den Sprachassistent von Google vor einem Bundesgericht in San Jose, das zur gleichen Gerichtsbarkeit wie das in Oakland gehörende Bundesgericht zählt. Auch in diesem Fall werden die Kläger von denselben Kanzleien wie im Apple-Fall vertreten.