Die Sozialversicherungsbehörde hat kürzlich die Anpassung der Lebenshaltungskosten (COLA) für 2025 bekannt gegeben. Rentner dürfen sich auf eine Erhöhung von 2,5 % freuen, was im Durchschnitt rund 50 US-Dollar pro Monat mehr bedeutet.
Doch neben der COLA gibt es weitere Veränderungen, die den Leistungsumfang betreffen. Im neuen Jahr treten diverse Einkommensgrenzen in Kraft, die Ihre Bezugszahlungen auf unterschiedliche Weise beeinflussen könnten.
Eine zentrale Rolle spielt die Obergrenze der beitragspflichtigen Einkünfte. Diese bestimmt das maximale Jahreseinkommen, das der Sozialversicherungssteuer unterliegt. Je näher Ihr Einkommen an dieser Grenze liegt, desto höher fällt Ihre Leistung aus.
Im Jahr 2024 liegt diese Einkommensgrenze bei 168.600 US-Dollar jährlich. Ab Januar 2025 erhöht sich dieser Betrag auf 176.100 US-Dollar pro Jahr. Diese regelmäßigen Anpassungen sollen den Lebenshaltungskosten angepasst werden. Zum Vergleich: Vor 20 Jahren, im Jahr 2004, lag die Grenze bei lediglich 87.900 US-Dollar jährlich.
Für Spitzenverdiener können diese Anpassungen allerdings deutliche Folgen haben. Wer Einkommen in oder über der genannten Grenze erzielt, wird jährlich auf mehr seines Einkommens Steuern zahlen müssen.
Am stärksten wird die Erhöhung 2025 auf jene wirken, die zwischen 168.600 und 176.100 US-Dollar jährlich verdienen. Auf dieses zusätzliche Einkommen in Höhe von 7.500 US-Dollar wird pro Jahr ein Steuerzuschlag von 930 US-Dollar fällig – basierend auf dem aktuellen Abgabesatz von 12,4 %, der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile umfasst.
Der positive Aspekt dabei? Die höheren Steuerzahlungen führen über kurz oder lang zu einer erhöhten Rentenzahlung. Tatsächlich steigt das maximale monatliche Sozialversicherungsgehalt 2025 von 4.873 US-Dollar auf beeindruckende 5.108 US-Dollar.
Die Erfüllung dieser Höchstauszahlung erfordert jedoch, dass man mindestens 35 Jahre arbeitet, die Leistungsbeantragung bis zum 70. Lebensjahr verzögert und konsequent die Einkommensobergrenze erreicht. Mit jeder jährlichen Erhöhung der Einkommensgrenze wird es allerdings herausfordernder, das Maximum der Sozialversicherungsleistungen zu beanspruchen.