Der milliardenschwere Cum-Ex-Steuerskandal zieht weitere Kreise: Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat zusätzliche Anklagen wegen Steuerhinterziehung in zwei besonders schweren Fällen erhoben. Im aktuellen Verfahren stehen zwei Deutsche im Alter von 62 und 59 Jahren im Fokus der Ermittlungen.
In die laufenden Verfahren gegen die Benelux-Bank Fortis reiht sich nun eine zweite Anklage ein. Bereits im November 2023 war ein ehemaliger Geschäftsführer zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Bis das Landgericht Frankfurt die neuen Anklagen zulässt, könnte es allerdings noch einige Zeit in Anspruch nehmen, was ein Start des Prozesses verzögert.
Die Vorwürfe gegen die zwei Beschuldigten, die aus Frankfurt am Main und Neu-Isenburg stammen, beziehen sich auf Aktivitäten aus den Jahren 2008 und 2009. In gemeinsamer Absprache mit weiteren Komplizen sollen sie Cum-Ex-Geschäfte in einer als „bandenähnlich“ beschriebenen Struktur durchgeführt haben. Teil der Gruppe war auch ein bereits verurteilter Bankmanager aus Frankfurt.
Durch die von der Generalstaatsanwaltschaft aufgedeckten Machenschaften sollen die Verdächtigen mit einer Fondsgesellschaft aus Gibraltar Aktiengeschäfte innerhalb künstlich geschaffener Handelsketten abgewickelt haben. Die Zielsetzung: Unrechtmäßige Steueranrechnungen zu generieren. Cum-Ex-Deals waren zwischen 2006 und 2011 am weitesten verbreitet. Derartige Transaktionen führten zu fälschlichen Steuererstattungen von Kapitalertragssteuern und Solidaritätszuschlägen, ohne dass tatsächlich Steuern gezahlt worden waren. Im konkreten Fall wird der Steuerverlust auf über 45 Millionen Euro beziffert.
Im Gesamtkontext des Cum-Ex-Steuerskandals beziffert sich der Verlust für den deutschen Staat auf geschätzte zehn Milliarden Euro. Obwohl die Gesetzeslücke im Jahr 2012 geschlossen wurde, entschied der Bundesgerichtshof 2021, dass derartige Geschäfte einen Fall von Steuerhinterziehung darstellen.