16. Januar, 2025

Wirtschaft

Amazon unter Druck: Verbraucherzentrale NRW strebt Sammelklage an

Amazon unter Druck: Verbraucherzentrale NRW strebt Sammelklage an

Ein erstes Urteil des Landgerichts Düsseldorf hat der Verbraucherzentrale NRW den Rücken gestärkt, als es eine umstrittene Preisanpassung des US-Giganten Amazon für deutsche Prime-Kunden als unwirksam erklärte. Die Klausel, die dem Unternehmen im Herbst 2022 ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden die Erhöhung der Prime-Gebühr ermöglichte, wurde für ungültig befunden, wie eine Sprecherin des Gerichts mitteilte. Nun strebt die Verbraucherzentrale eine Sammelklage an, um Amazon zur Rücknahme der Preiserhöhung und zur Rückerstattung der Differenz an die Kunden zu zwingen. Amazon hingegen prüft derzeit, ob eine Revision gegen dieses Urteil eingereicht wird, wie eine Unternehmenssprecherin in München verlauten ließ. Trotz der Teilniederlage bekräftigte die Verbraucherzentrale ihr Anliegen, dass Amazon die Kunden über solche Änderungen explizit hätte informieren und um ihre Zustimmung bitten müssen. Auch wenn das Gericht diese zusätzlichen Forderungen abgewiesen hat, wird das Ergebnis als Teilerfolg gewertet, da die entsprechende Vertragsklausel aufgehoben wurde. Amazon verteidigt seine Position und stellt klar, dass Kunden jederzeit ihre Prime-Mitgliedschaft kündigen können, und kündigt weitere rechtliche Schritte an, sollte dies nötig sein. Parallel dazu wird bereits seit dem vergangenen Jahr ein weiteres Verfahren der Verbraucherzentrale Sachsen gegen den Konzern geführt. In diesem Fall geht es um die Berechtigung, für werbefreie Prime-Inhalte einen Aufpreis erheben zu dürfen.