Der Vorgänger-Bundestag könnte in Kürze über ein umfassendes Paket für Verteidigung und Infrastruktur befinden, nachdem das Bundesverfassungsgericht mehrere Eilanträge gegen entsprechende Sondersitzungen abgewiesen hat. Die Karlsruher Richter sahen keine rechtliche Grundlage für die Anträge, auch solche, die den Gesetzgebungsprozess an sich infrage stellten, blieben ohne Erfolg. Die Initiative resultiert aus den Koalitionssondierungen von SPD und Union, die ein auf 500 Milliarden Euro beziffertes Sondervermögen für Infrastruktur sowie eine Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben anpeilen. Diese Pläne erfordern Grundgesetzänderungen, für die im Bundestag und im Bundesrat Zweidrittelmehrheiten notwendig sind. Der neue Bundestag, der bis spätestens 25. März erstmals tagen muss, könnte solche Mehrheiten nur noch mit Unterstützung von Linken oder AfD erzielen. Bis zur konstituierenden Sitzung des neuen Bundestags bleibt der alte als arbeits- und beschlussfähig definiert. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) hat deshalb nach Beratungen des Ältestenrates auf Verlangen von Union und SPD Sondersitzungen für Mitte März terminiert. Diese können gemäß Grundgesetz auf Wunsch eines Drittels der Bundestagsmitglieder einberufen werden, was das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung nochmals unterstrich. Die Wahlperiode des alten Bundestags endet erst mit dem Zusammentritt des neuen Parlaments, so das Urteil der Karlsruher Richter. Gegen die geplanten Sondersitzungen wurden mehrere Klagen in Karlsruhe eingereicht, darunter von AfD und Linke. Der Gerichtssprecher informierte, dass noch drei Organstreitverfahren und vier Verfassungsbeschwerden anhängig sind.
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Alter Bundestag behält Handlungsfähigkeit: Karlsruhe weist Eilanträge ab
