Alles ist Wertpapierbetrug und Anlegertäuschung. Alles. Immer.
Wir haben es schon oft postuliert: Alles ist Wertpapierbetrug. Jede mögliche Aktion eines Vorstands kann als solcher ausgelegt werden, und teure Klagen nach sich ziehen. Wir wagen ein Experiment.
Man kennt die grundlegende Vorstellung. Ein Unternehmen begeht einen Fehler, oder es widerfährt ihm ein Missgeschick. Der Aktienkurs fällt, aufgrund des Missgeschicks.
Die Aktionäre verklagen das Unternehmen: Einen Fehler zu begehen und dies nicht sofort den Aktionären mitzuteilen, behaupten sie, sei ein Wertpapierbetrug.
Selbst wenn das Unternehmen das Missgeschick unverzüglich publik macht, was nicht besonders häufig vorkommt, könnten die Aktionäre immer noch klagen.
Sie behaupten dann, das Unternehmen habe es versäumt, die Bedingungen und Anfälligkeiten offenzulegen, die das Missgeschick ermöglicht haben.
Alles, immer ist Wertpapierbetrug
Daher wird das Beisteuern zur globalen Erwärmung zum Wertpapierbetrug, ebenso wie sexuelle Belästigung durch Führungskräfte, Datenschutzverletzungen bei Kunden, die Misshandlung von Schwertwalen und was Sie sonst noch anführen mögen. Wertpapierbetrug ist ein universelles Regelwerk; jedes Missgeschick, das einem börsennotierten Unternehmen widerfährt, ist auch ein Wertpapierbetrug und es ist oft einfacher, das Missgeschick als Wertpapierbetrug zu ahnden, als es direkt zu regulieren.
Dies ist überwiegend eine Theorie des US-Rechts. Es ist auch keine exakt genaue Aussage des US-Rechts, und manchmal lehnen Gerichte Theorien ab, nach denen alles Wertpapierbetrug ist, aber es ist ein nützliches praktisches Instrument, um vorherzusagen, ob ein Skandal bei einem US-börsennotierten Unternehmen zu einer Wertpapierbetrugs-Klage führen wird. Es sagt immer vorher, dass die Antwort „ja“ sein wird, und die Antwort ist immer „ja“. In Amerika klagt fast immer jemand. Auch, weil die Upside in den USA so viel höher ist als in Deutschland.
Können ADRs auch Wertpapierbetrug sein?
Aber natürlich sind viele börsennotierte Unternehmen keine US-börsennotierten Unternehmen, weil sie in anderen Ländern sind. Ist alles, was sie tun, Wertpapierbetrug?
Ja, gelegentlich scheinen andere Länder von dem US-Ansatz verführt zu werden, aber im Allgemeinen stehen die USA allen anderen Ländern weit voraus, wenn es darum geht, alles zum Wertpapierbetrug zu machen.
Aber sie sind so weit voraus, dass Dinge, die ausländische Unternehmen im Ausland tun, dennoch US-Wertpapierbetrug sein könnten.
Und "voraus" bedeutet meist einfach: US-Gerichte sind besonders anlegerfreundlich, kennen den Kapitalmarkt sehr gut und wissen: hier ist richtig viel Geld für alle beteiligten Anwälte zu holen.
Hier ist eine Geschichte darüber, „ob US-Wertpapiergesetze auf Transaktionen mit nicht betreuten amerikanischen Hinterlegungsscheinen (ADRs) anwendbar sind.“
Ein ADR ist ein Mechanismus zum Handel ausländischer Aktien in den USA: Man kauft eine Menge Aktien eines ausländischen Unternehmens, legt sie in eine Kiste und gibt Anteilsscheine – Quittungen – für die Kiste aus, die in Dollar denominiert und in den USA gehandelt werden. Einige ausländische Unternehmen haben sogenannte „Level 3 gesponserte ADRs“: Das ausländische Unternehmen selbst richtet die Kiste ein, die ADRs werden an einer US-Börse gehandelt und das Unternehmen kann die ADRs verkaufen, um Geld für sich selbst in den USA zu beschaffen. Das ausländische Unternehmen registriert einen Prospekt bei der US-Wertpapier- und Börsenkommission und reicht dann in den USA Jahresberichte mit seinen Finanzberichten und anderen Informationen ein. Es ist im Grunde so, als würde das ausländische Unternehmen selbst Aktien in den USA ausgeben.
Aber andere ausländische Unternehmen haben sogenannte „Level 1 nicht gesponserte ADRs“, bei denen sie nichts tun. Eine Bank oder ein Makler kauft Aktien des ausländischen Unternehmens im Heimatland des Unternehmens. Der Makler legt diese Aktien in eine Kiste und gibt auf eigene Initiative Quittungen für die Kiste an US-Investoren aus. Das Unternehmen ist nicht beteiligt und erhält kein Geld. Die ADRs werden außerbörslich und nicht an einer US-Börse gehandelt. Das Unternehmen legt keine Jahresberichte in den USA vor.
Wenn ein ausländisches Unternehmen nur im Ausland Aktien ausgibt, nie Geld in den USA aufnimmt oder darum bittet, seine Aktien hier notieren zu lassen, und nie Finanzberichte oder andere Informationen in den USA einreicht, aber dennoch (1) einen nicht betreuten, nicht gelisteten ADR in den USA hat und (2) einige Falschangaben in seiner (gänzlich nicht-US-amerikanischen) Offenlegung macht, ist das dann Wertpapierbetrug in den USA? Sicher, natürlich, alles ist Wertpapierbetrug!
Toshiba Corp. ist ein japanisches Unternehmen, dessen Aktien in Japan notiert sind. Es hat nicht gesponserte Level 1 ADRs in den USA, ohne eigenes Verschulden. Es hat einen Betrug begangen. (Keinen seltsamen „alles ist Wertpapierbetrug“-Art von Betrug, wohlgemerkt, sondern einen großen Buchhaltungsskandal.) US-Investoren verloren Geld mit ihren ADRs und verklagten Toshiba, und Toshiba wandte ein, dass es nichts mit diesen ADRs zu tun habe oder allgemein mit den US-Wertpapiermärkten. Letztes Jahr ließ ein US-Bundesberufungsgericht die Klage vorankommen: „Mit der Begründung, dass die ADRs der Kläger in den Vereinigten Staaten erworben wurden und dass die Depotbanken die ADRs in den Vereinigten Staaten verkauften, stellte das Gericht fest, dass das Börsengesetz auf die Toshiba ADRs anwendbar sein könnte.“
Toshiba bat den Obersten Gerichtshof, das Urteil aufzuheben, die US-Wertpapier- und Börsenkommission stellte sich auf die Seite der Investoren und argumentierte, dass US-Wertpapierrecht hier anwendbar sein sollte, und in dieser Woche wies der Oberste Gerichtshof Toshibas Petition ab. Hier gibt es einige Nuancen: Die SEC merkt an, dass, selbst wenn US-Recht anwendbar ist, Toshiba möglicherweise einige Verteidigungen der Art „wir haben nie etwas in den USA getan“ haben könnte. Und dies ist nicht unbedingt ein großes praktisches Problem für viele ausländische Unternehmen: Nicht alle haben auch nur nicht gesponserte ADRs, und diejenigen, die welche haben, könnten nicht genug Handel mit diesen nicht gelisteten ADRs haben, um eine bedeutende finanzielle Sorge wegen US-Wertpapierhaftung zu sein.
Aber der Grundsatz der Sache ist, dass das US-Wertpapierrecht ein globales universelles Regelwerk ist: Ein ausländisches Unternehmen kann in den USA wegen Wertpapierbetrugs verklagt werden, auch wenn es niemals Aktien in den USA ausgibt und seine Finanzberichte und anderen Berichte nur im Ausland einreicht. Und in den USA ist alles Wertpapierbetrug.