31. Oktober, 2024

Wirtschaft

Aldi Süd: Neue Regeln für Rabattaktionen gefordert

Aldi Süd: Neue Regeln für Rabattaktionen gefordert

Der europäische Gerichtshof hat den Weg für klarere Preisangaben bei Rabattaktionen in der EU geebnet. Im Fokus steht das Urteil des Landgerichts Düsseldorf, das Aldi Süd dazu verpflichtet, Sonderangebote künftig transparenter zu kennzeichnen. Rabatte müssen sich nunmehr auf den niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage beziehen und nicht mehr auf den zuletzt verlangten Preis. Diese Neuerung basiert auf der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die kürzlich veröffentlicht wurde. Der Vorsitzende Richter der 8. Kammer für Handelssachen, Wilko Seifert, betonte die Notwendigkeit einer klaren und eindeutigen Preiswerbung, da Verbraucher leicht zu verwirren seien. Aldi unterlag im Rechtsstreit gegen die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die den Discounter verklagt hatte. Bei einer wiederholten Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Im konkreten Fall wurde eine Rabattaktion von Aldi Süd für Bananen untersucht, die für 1,29 Euro pro Kilo beworben wurden - mit einem angeblichen Rabatt von 23 Prozent. Tatsächlich entsprach der niedrigste Preis in den vergangenen 30 Tagen ebenfalls 1,29 Euro, dennoch bezog sich der angegebene Rabatt auf einen vorherigen Verkaufspreis von 1,69 Euro. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kritisierte diese Preisstrategie als irreführend, da die Bananen einige Wochen zuvor bereits zum beworbenen Preis erhältlich waren. Auch die Preiswerbung für Ananas wurde beanstandet, die als "Preishighlight" deklariert war, obwohl sie zuvor günstiger verkauft wurde. Das Verfahren wurde im Mai 2023 vorübergehend ausgesetzt, um eine rechtliche Klarstellung beim EuGH einzuholen. Das Gericht bekräftigte, dass Rabatte auf Basis des niedrigsten Preises innerhalb der letzten 30 Tage kalkuliert werden müssen. Händler sollen so davon abgehalten werden, Verbraucher durch die Erhöhung von Preisen kurz vor einer Rabattankündigung zu täuschen, um künstlich hohe Ermäßigungen zu suggerieren.