Der Discounter-Riese Aldi Süd hat Einspruch gegen das jüngst vom Landgericht Köln verhängte Verkaufsverbot für seine sogenannte Dubai-Schokolade eingelegt. Diese Entscheidung rührt von einem Beschluss her, der vorschreibt, dass ein Produkt nur dann als "Dubai-Schokolade" bezeichnet werden darf, wenn es tatsächlich in Dubai produziert wird oder einen anderweitigen geografischen Bezug zu dem Emirat aufweist. Ansonsten bestehe, so das Gericht, die Möglichkeit der Irreführung der Verbraucher.
Initiator der Klage war der Süßwarenunternehmer Andreas Wilmers, der in Dubai produzierte Schokolade der Marke Fex in Deutschland vertreibt. Auch der Konkurrent Lidl stand aufgrund des Verkaufs seiner Dubai-Schokolade in Wilmers' Fokus. Allerdings blieben dessen rechtliche Schritte gegen Lidl erfolglos.
Das Landgericht Frankfurt entschied kürzlich gegen den Unterlassungsantrag gegen Lidl, sodass der Discounter seine Dubai-Schokolade weiterhin im Sortiment führen darf. Die Richter stellten fest, dass die Verbraucher nicht zwangsläufig erwarten, dass Lidls Dubai-Schokolade vollständig im Emirat hergestellt sei, da entsprechende gestalterische Hinweise auf der Verpackung fehlen.
Aldi Süd hingegen hält sich in Sachen Lidl zurück und wollte keine Stellungnahme zu deren rechtlichem Erfolg abgeben. Die Unternehmenssprecherin betonte jedoch, dass der Widerstand gegen das Urteil des Landgerichts Köln unabhängig vom Fall Lidl zu betrachten sei.