Aldi Süd hat offiziell gegen das vom Landgericht Köln verhängte Verkaufsverbot für seine "Dubai-Schokolade" Widerspruch eingelegt. Nach Angaben einer Sprecherin des Unternehmens besteht die Hoffnung, das vorläufige Urteil abzuwenden. Hintergrund des Verbots ist eine einstweilige Verfügung, wonach die Bezeichnung "Dubai-Schokolade" nur für Produkte zulässig ist, die entweder in Dubai hergestellt wurden oder zumindest einen geografischen Bezug zur Stadt haben. Auf den Tafeln von Aldi Süd, die in der Türkei produziert wurden, gibt es einen solchen Bezug nicht, wie auf der Verpackung vermerkt ist. In einem parallelen Verfahren gegen Lidl konnte der klagende Süßwarenimporteur Andreas Wilmers jedoch keinen Erfolg verzeichnen. Das Landgericht Frankfurt entschied diese Woche, dass Lidl seine "Dubai-Schokolade" weiterhin anbieten darf. Die Frankfurter Richter argumentierten, dass die Aufmachung der Lidl-Schokolade die Konsumenten nicht in die Irre führt und diese nicht automatisch davon ausgehen, dass sie vollständig in Dubai produziert sei. Laut dem Urteil fehlten entsprechende Gestaltungsmerkmale, die eine Verbindung zu Dubai suggerieren könnten. Während Aldi Süd sich in der Auseinandersetzung mit dem Kölner Gericht auf das Widerspruchsverfahren konzentriert, distanziert man sich von einer Kommentierung des Lidl-Urteils. Ein Sprecher des Unternehmens betonte, dass es keine Verbindung zwischen dem eigenen Widerspruch und dem Verfahren des Wettbewerbers gebe.