Im juristischen Tauziehen um die beliebte „Dubai-Schokolade“ hat Aldi Süd einen wichtigen Sieg errungen. Das Landgericht Köln hat den Vorwurf der Irreführung der Verbraucher entkräftet. Laut der aktuellen Entscheidung der 4. Handelskammer besteht keine Verwechslungsgefahr mehr, auch wenn das verführerische Naschwerk nicht in den Emiraten produziert wird. Damit wurde eine frühere Einschätzung korrigiert, wie eine Vertreterin des Gerichts erläuterte. Doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Seitens Aldi Süd zeigt man sich erfreut über das Urteil. Wie eine Sprecherin hervorhob, assoziieren Käufer die Marke längst nicht mehr zwingend mit geografischer Herkunft, sondern vielmehr mit der charakteristischen Pistazien-Kadayif-Füllung. Ob die aufgrund des Rechtsstreits ausgelistete Schokoladen-Kreation bald wieder erhältlich sein wird, bleibt allerdings abzuwarten.
Hintergrund des Rechtsstreits war das Vorgehen eines Süßwarenimporteurs gegen die im Dezember in den deutschen Filialen eingeführte „Alyan Dubai Handmade Chocolate“ von Aldi Süd. Diese wird, wie auf der Packung vermerkt, in der Türkei hergestellt. Eine Kammer des gleichen Gerichts hatte im Januar noch Bedenken angemeldet, die jetzt jedoch ausgeräumt wurden. Mit der neuen Entscheidung erhält Aldi Süd Rückenwind, der potenziell weitreichende Folgen für die klare Unterscheidung zwischen Rezeptur- und Herkunftsbezeichnungen haben könnte.
Ein weiteres Detail in diesem Schoko-Streit: Auch Lidl sah sich mit juristischen Schritten des Importeurs konfrontiert. Dennoch lehnte das Landgericht Frankfurt den Unterlassungsantrag frühzeitig ab, was Aldi Süd zusätzlichen Rückenwind verschafft. So hat die Entscheidung in Köln auch über die konkreten Gremien hinaus möglicherweise Signalwirkung.