30. Januar, 2025

Wirtschaft

Aktionsplan im E-Commerce: Bundesregierung verschärft Kontrollen für Temu und Shein

Aktionsplan im E-Commerce: Bundesregierung verschärft Kontrollen für Temu und Shein

Die Bundesregierung hat einen strategischen Aktionsplan verabschiedet, der den Online-Handel stärker regulieren soll. Ziel ist es, bestehende Gesetze konsequenter auf Anbieter aus Drittstaaten wie Temu und Shein anzuwenden. Dazu werden europäische und nationale Marktüberwachungsbehörden sowie der Zoll in eine engere Zusammenarbeit treten. Ein bemerkenswerter Schritt ist die geplante Abschaffung der 150-Euro-Zollfreigrenze, um Missbrauch durch fehlerhafte Deklarationen beim Warenversand zu verhindern. Ein weitergehendes Ziel des Plans ist es, die Verantwortung der Online-Plattformen für die von ihnen vermittelten Produkte zu erhöhen. Die Bundesregierung ruft die Europäische Kommission dazu auf, die Sanktionsmöglichkeiten des Digital Services Acts umfassend zu nutzen. Diese Maßnahmen sollen vor allem den Einfluss übermächtiger Online-Plattformen auf ein gesundes Maß beschränken und den Verbraucherschutz stärken. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck unterstrich die Bedeutung des Plans für fairen Wettbewerb und den Schutz der Konsumenten vor unsicheren Produkten. Er hob hervor, dass europäische Standards für alle Marktteilnehmer gleichermaßen gelten müssen. Der Handelsverband Deutschland begrüßte die Initiative, mahnt jedoch zur zügigen Umsetzung. Unklar bleibt jedoch, wie die neuen Regeln auf international tätige Internet-Händler angewandt werden können. Trotz ihrer großen Beliebtheit aufgrund niedriger Preise stehen Portale wie Shein und Temu in der Kritik. Diskutiert werden insbesondere die Produktqualität, die unzureichende Kontrolle und unfaire Wettbewerbsbedingungen. Die Anbieter selbst weisen alle Vorwürfe zurück.