23. Dezember, 2024

Lexikon

AGB-Gesetz

Das AGB-Gesetz (Allgemeine Geschäftsbedingungen-Gesetz) ist eine Regelung im deutschen Zivilrecht, die die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regelt. AGB sind standardisierte Vertragsbedingungen, die von Unternehmen vorformuliert und ihren Vertragspartnern angeboten werden. Das AGB-Gesetz wurde eingeführt, um die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien zu regeln und den Schutz der Verbraucher zu gewährleisten.

Gemäß dem AGB-Gesetz müssen Allgemeine Geschäftsbedingungen transparent und verständlich formuliert sein. Sie dürfen keine überraschenden oder unfair benachteiligenden Klauseln enthalten, die gegen das Gebot von Treu und Glauben verstoßen. Ferner dürfen sie nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen oder diese umgehen.

Die Einbeziehung von AGB in einen Vertrag erfolgt durch einen sogenannten Einbeziehungsvorbehalt. Hierbei muss der Verwender der AGB die Vertragspartner klar und deutlich über die Geltung der AGB informieren. Vertragspartner müssen die Möglichkeit haben, die Bedingungen vor Vertragsschluss einzusehen und zu prüfen.

Im Falle von Streitigkeiten können Verbraucher aufgrund des AGB-Gesetzes Klauseln in den AGB für unwirksam erklären lassen. Insbesondere wenn diese unverständlich, unklar oder unzumutbar sind. Zusätzlich werden Vertragsstrafen für Verstöße gegen das AGB-Gesetz festgelegt.

Das AGB-Gesetz ist ein bedeutender Bestandteil des deutschen Vertragsrechts und regelt das Verhältnis zwischen Unternehmen und Verbrauchern. Es gewährleistet Verbrauchern einen angemessenen Schutz vor unfairen Klauseln und unterstützt die Schaffung eines transparenten und gerechten Geschäftsumfeldes. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre AGB den Anforderungen des AGB-Gesetzes entsprechen, um ihre rechtliche Position zu stärken und das Vertrauen der Verbraucher zu gewinnen.

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