Die politische Bühne in Berlin brodelt, denn die AfD-Fraktion hat angekündigt, ihre Schritte in Richtung Bundesverfassungsgericht zu intensivieren. Geplant sind eine Organklage und ein Eilantrag, die die Durchführung der Sondersitzungen des alten Bundestages blockieren sollen, mit der Absicht, die beabsichtigte Lockerung der Schuldenbremse zu verhindern. Neben der AfD hatten auch einzelne Parteimitglieder und selbst ehemalige Abgeordnete, wie Joana Cotar, rechtliche Schritte in Karlsruhe eingeleitet. Auch die Linke zeigt Interesse an diesem juristischen Weg.
Der Justiziar der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, betont, dass Entscheidungen von solcher Tragweite nur vom neuen Bundestag getroffen werden sollten. Die Aufforderung, die für Donnerstag und Dienstag eingeplanten Sondersitzungen abzusagen, wurde in einem anwaltlichen Schreiben an die Bundestagspräsidentin Bärbel Bas übermittelt. Bas weist jedoch darauf hin, dass gemäß Artikel 39 des Grundgesetzes eine Sondersitzung einberufen werden kann, wenn ein Drittel der Parlamentsmitglieder dies fordert – ein Schwellenwert, den die Fraktionen der Union und SPD bequem erreichen.
Das Hauptargument der AfD bleibt die Legitimation des alten Bundestages für Grundgesetzänderungen. Solange die erste Sitzung des neuen Parlaments erst für den 25. März terminiert ist, sieht die AfD die Entscheidungsmacht bei den neugewählten Abgeordneten. Bernd Baumann, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion, warnt davor, dass ein umgehender Beschluss des alten Bundestages Änderungen am Schuldenrahmen unumkehrbar machen könne und somit dem neuen Parlament jeglichen Einflussnahme verwehrt bliebe.