24. Dezember, 2024

Lexikon

Änderungskündigung

Die Änderungskündigung ist eine arbeitsrechtliche Maßnahme, die von einem Arbeitgeber ergriffen wird, wenn er die Bedingungen eines bestehenden Arbeitsvertrags ändern möchte. Sie ermöglicht es dem Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis unter bestimmten Voraussetzungen fortzusetzen, indem er dem Arbeitnehmer eine Änderung der Arbeitsbedingungen anbietet und andernfalls das Arbeitsverhältnis kündigt.

Der Kernpunkt einer Änderungskündigung besteht darin, dass der Arbeitgeber das unveränderte Arbeitsverhältnis beendigt und gleichzeitig ein neues Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen anbietet. Es handelt sich also um eine Kombination aus einer Kündigung und einem Angebot, das den Arbeitnehmer in die Entscheidung zwingt, entweder die Änderungen zu akzeptieren oder die Kündigung zu akzeptieren und das Arbeitsverhältnis zu beenden.

Die rechtlichen Voraussetzungen für eine wirksame Änderungskündigung sind streng und müssen eingehalten werden, damit sie rechtskräftig ist. Der Arbeitgeber muss einen sachlichen Grund für die Änderung der Arbeitsbedingungen haben, der seine berechtigten betrieblichen Interessen widerspiegelt. Beispiele für solche Gründe können betriebliche Umstrukturierungen, wirtschaftliche Schwierigkeiten oder technologische Entwicklungen sein, die eine Anpassung der Arbeitsbedingungen erforderlich machen.

Darüber hinaus muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ordnungsgemäß über die geplanten Änderungen informieren und ihm eine ausreichende Frist zur Entscheidung geben. Der Arbeitnehmer hat dann die Möglichkeit, das Änderungsangebot anzunehmen oder die Kündigung abzulehnen.

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