Der Sportartikelhersteller Adidas sieht sich nach einem Gerichtsurteil in Nürnberg erhöhter Aufmerksamkeit bezüglich seiner Klimaversprechen gegenüber. Die Richter entschieden, dass die frühere Zusicherung von Adidas, bis 2050 klimaneutral zu sein, irreführend sei. Die Klage war von der Deutschen Umwelthilfe eingereicht worden, die die Webseite des Unternehmens als Beispiel für „Greenwashing“ kritisierte. Das Gericht stellte fest, dass Adidas nicht hinreichend darlegen konnte, wie es die Klimaneutralität erreichen will. Der Eindruck, man plane dies ausschließlich durch das Senken von Emissionen zu realisieren, sei fehlerhaft. In Wirklichkeit möchte das Unternehmen auch auf den Kauf von Kompensationszertifikaten zurückgreifen. Adidas nahm das Urteil gelassen auf und hob hervor, dass die umstrittenen Aussagen bereits seit August 2024 auf der Webseite geändert worden seien. "Unsere Reduktionspläne und Ziele bleiben trotz des Urteils unverändert bestehen", verkündete ein Unternehmenssprecher. Bereits seit 2022 sei eine Reduktion der absoluten Emissionen einschließlich der Lieferkette um 20 Prozent zu verzeichnen. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, warf Adidas vor, mit dem ursprünglichen Versprechen die Kundschaft getäuscht zu haben. Er ging davon aus, dass die Klimaneutralität vor allem durch Projekte zur Emissionskompensation erreicht werden soll und bezeichnete dies als eine neue Form des Ablasshandels.
Grün
Adidas gerät wegen irreführender Klimaversprechen in Kritik
