Ghosting vermeiden: So geht's
Nach einem Vorstellungsgespräch auf eine Antwort zu warten, kann nervenaufreibend sein. Ein ehemaliger Google-Recruiter verrät, wie strategische E-Mails helfen können, eine Rückmeldung zu erhalten und Ghosting zu vermeiden.
Personalverantwortliche sind oft überlastet und können Bewerber leicht vergessen. Wenn nach dem Vorstellungsgespräch keine Antwort kommt, hilft eine freundliche Erinnerungs-E-Mail. Innerhalb von 24 Stunden nach dem Gespräch sollte eine Dankes-E-Mail versendet werden, um Interesse und Begeisterung zu zeigen.
Nach dem Gespräch: Erste Dankes-E-Mail
Beispiel-E-Mail:
„Hallo [Name des Personalverantwortlichen], vielen Dank für das heutige Gespräch. Ich bin begeistert von der Rolle und den Möglichkeiten im Team. Wann kann ich mit einer Rückmeldung zu den nächsten Schritten rechnen?“
Eine erste E-Mail nach dem Gespräch zeigt nicht nur Ihre Begeisterung für die Position, sondern auch Ihre Professionalität und Ihr Engagement. Diese Nachricht erinnert den Personalverantwortlichen an das Gespräch und Ihre Eignung für die Stelle.
Zweite Erinnerungs-E-Mail nach 48 Stunden
Personalverantwortliche müssen oft ihre Prioritäten verschieben, was zu Verzögerungen führen kann. Wenn innerhalb von 48 Stunden nach der ersten E-Mail keine Antwort kommt, sollte eine zweite E-Mail gesendet werden, um höflich nachzufragen.
Beispiel-E-Mail:
„Hallo [Name des Personalverantwortlichen], gibt es Rückmeldungen aus dem Team, die Sie weitergeben können?“
Diese zweite E-Mail sollte höflich und respektvoll sein, um den Personalverantwortlichen nicht zu drängen, sondern freundlich an die ausstehende Antwort zu erinnern. In der Regel sind Personalverantwortliche dankbar für eine sanfte Erinnerung, da ihre To-Do-Listen oft überquellen.
Dritte E-Mail nach weiteren 72 Stunden
Manchmal ändern sich die Geschäftsbedingungen, ohne dass Personalverantwortliche sofort informiert werden. Wenn 72 Stunden nach der zweiten E-Mail noch keine Antwort erfolgt ist, könnte eine dritte E-Mail notwendig sein.
Beispiel-E-Mail:
„Hallo [Name des Personalverantwortlichen], ist alles in Ordnung?“
Eine dritte E-Mail, die besorgt und verständnisvoll klingt, zeigt, dass Sie geduldig und verständnisvoll sind. Diese Nachricht gibt dem Personalverantwortlichen die Möglichkeit, auf eventuelle interne Veränderungen oder Verzögerungen hinzuweisen.
Vierte und letzte E-Mail nach weiteren 72 Stunden
Wenn ein Personalverantwortlicher zu Beginn des Einstellungsverfahrens nicht antwortet, spricht er möglicherweise mit anderen Kandidaten. Nach weiteren 72 Stunden sollte eine vierte und letzte E-Mail gesendet werden, um eine endgültige Antwort zu erhalten.
Beispiel-E-Mail:
„Hallo [Name des Personalverantwortlichen], ich melde mich ein letztes Mal. Können Sie uns ein Feedback vom Team geben?“
Diese vierte E-Mail sollte klarstellen, dass dies Ihre letzte Kontaktaufnahme ist. Sie signalisiert, dass Sie eine abschließende Antwort erwarten und zeigt gleichzeitig, dass Sie bereit sind, weiterzuziehen, wenn keine Rückmeldung erfolgt.
Weitere Tipps zur Nachverfolgung
Während das Versenden dieser E-Mails helfen kann, sollten Sie auch andere Strategien in Betracht ziehen:
- Netzwerken: Bleiben Sie in Kontakt mit anderen Mitarbeitern des Unternehmens oder nutzen Sie LinkedIn, um sich mit dem Personalverantwortlichen zu vernetzen. Eine kurze Nachricht auf LinkedIn kann ebenfalls hilfreich sein.
- Telefonanruf: Manchmal kann ein kurzer Anruf effektiver sein als eine E-Mail. Ein höflicher Anruf zur rechten Zeit kann den Unterschied machen.
- Flexibilität zeigen: Seien Sie offen und flexibel bezüglich Ihrer Verfügbarkeit und stellen Sie sicher, dass der Personalverantwortliche weiß, dass Sie weiterhin interessiert sind.
Bleiben Sie hartnäckig, aber realistisch
Eine solide Follow-up-Strategie kann helfen, Ghosting zu vermeiden, garantiert jedoch keine Antwort. Wenn nach der vierten E-Mail keine Reaktion erfolgt, ist es Zeit, weiterzuziehen und sich auf andere Möglichkeiten zu konzentrieren.
Tröstet euch damit, dass ihr eigentlich Glück gehabt habt, wenn ein Unternehmen euch wirklich geghostet hat. Denn wenn das die Kultur ist, wollt ihr dort nicht wirklich arbeiten – und seid demnach gerade nochmal davongekommen.
Unabhängig davon, ob ein Unternehmen mit euch weitermacht oder nicht, habt ihr es verdient, eine Antwort zu erhalten. Und bei dem richtigen Unternehmen werdet ihr das auch.