Das Etikett „nachhaltig“ war pures Marketing –
Die DWS ist kein kleines Haus. Als Fondstochter der Deutschen Bank verwaltet sie mehr als 800 Milliarden Euro. Für institutionelle Investoren weltweit gilt sie als Schwergewicht.
Doch seit Jahren hängt über dem Konzern ein Vorwurf, der tief ins Selbstverständnis der Finanzbranche schneidet: Greenwashing.

Jetzt wird aus Verdacht Gewissheit – und aus Imagekrise ein Fall für die Justiz. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat gegen die DWS ein Bußgeld in Höhe von 25 Millionen Euro verhängt.
Der Grund: systematisches Täuschen von Anlegern bei der Vermarktung sogenannter nachhaltiger Fonds. Es ist das erste Mal, dass eine deutsche Großgesellschaft wegen Greenwashing so deutlich zur Kasse gebeten wird.
Nachhaltigkeit war Verkaufsargument – aber nicht Strategie
Zwischen 2020 und Anfang 2023 hatte die DWS in Hochglanzbroschüren und Präsentationen betont, dass ESG – also Umwelt, Soziales und Unternehmensführung – „Teil der DNA“ des Hauses sei.
In der Praxis, so die Staatsanwaltschaft, war das bestenfalls übertrieben. Anlegern sei ein Maß an Nachhaltigkeit suggeriert worden, das die Realität der Fondsportfolios nicht abbildete.
Die Ermittler sahen darin keinen einfachen Marketingfehler, sondern eine Verletzung der Kapitalmarktpublizitätspflichten – also ein schwerwiegendes Vergehen mit potenziellen Folgen für Anlegerentscheidungen. Der Tatvorwurf lautete auf Kapitalanlagebetrug.
Ein globaler Skandal – mit Ankündigung
Die deutschen Ermittlungen standen nicht isoliert. Bereits 2023 hatte die US-Börsenaufsicht SEC die DWS zur Zahlung von 25 Millionen Dollar verdonnert – wegen unzureichender ESG-Transparenz und Verstößen gegen Geldwäschevorgaben.
Die Büros der DWS in Frankfurt wurden in der Folge mehrfach durchsucht. Interne Dokumente wurden beschlagnahmt, das Management unter Druck gesetzt.
Im Sommer 2022 zog der Konzern Konsequenzen: CEO Asoka Wöhrmann musste gehen, ersetzt durch Stefan Hoops – einen Deutsche-Bank-Veteranen mit klarem Mandat: aufräumen.

Doch der Reputationsschaden war längst entstanden. Und wie so oft in der Finanzwelt war nicht das Problem, dass Nachhaltigkeit als Strategie nicht greifbar war – sondern dass sie öffentlichkeitswirksam verkauft wurde, ohne im Portfolio belastbar nachweisbar zu sein.
Warum die Strafe jetzt mehr ist als ein Einzelfall
25 Millionen Euro mögen für ein Unternehmen mit einem dreistelligen Milliarden-Volumen verkraftbar erscheinen. Doch die Signalwirkung geht weit über die DWS hinaus.
„Diese historisch hohe Strafzahlung für Greenwashing ist ein deutlicher Weckruf für die ganze Branche“, kommentiert Greenpeace-Experte Mauricio Vargas.
Es sei ein Warnschuss für Anbieter, die weiterhin auf ESG als reines Etikett setzen – ohne inhaltlich zu liefern.
Das Timing ist dabei kein Zufall. In Brüssel und Berlin wird seit Jahren an der sogenannten EU-Taxonomie gearbeitet – einem Regelwerk, das genau definieren soll, was überhaupt als nachhaltiges Investment gilt. Die Lücken in der bisherigen ESG-Klassifizierung hatten die DWS – wie viele andere Anbieter – genutzt, um Fonds „grün“ erscheinen zu lassen, die es bei genauerem Hinsehen nicht waren.
Kontrollversagen trifft Glaubwürdigkeitskrise
Dass es überhaupt so weit kommen konnte, zeigt auch, wie unzureichend die internen Kontrollmechanismen der Branche bislang waren. Der DWS-Konzern hat in den vergangenen zwei Jahren nach eigenen Angaben begonnen, seine Prozesse zu verbessern – etwa bei der ESG-Datenlage, der internen Dokumentation und der Produktklassifikation. Doch die Nacharbeit ersetzt keine frühzeitige Transparenz.
Das Urteil der Staatsanwaltschaft Frankfurt ist daher auch eine Kritik an der freiwilligen Selbstregulierung der Branche. Vieles sei zu lange auf freiwilliger Basis geblieben, sagen Beobachter – auch weil der politische Druck auf nachhaltige Geldanlage von regulatorischer Seite stieg, ohne klare Sanktionsmechanismen.
Anleger in der Zwickmühle
Für institutionelle Investoren, die ihre Portfolios gezielt nach ESG-Kriterien strukturieren, ist der DWS-Fall ein schwerer Schlag. Denn wenn nicht einmal ein Anbieter mit dem Rückenwind eines DAX-Konzerns valide Kriterien erfüllt – wem soll man dann noch trauen?
Der Fall DWS könnte damit zum Kipppunkt werden. Statt ESG als Verkaufsargument zu nutzen, wird sich die Branche künftig stärker mit der Frage beschäftigen müssen, wie sich ökologische und soziale Kriterien valide messen, gewichten und nachweisen lassen. Nicht in Broschüren, sondern in Fondsallokationen.