30. September, 2024

Wirtschaft

1&1 muss Kündigungsprozess optimieren – Gericht entscheidet zugunsten der Verbraucherzentrale

1&1 muss Kündigungsprozess optimieren – Gericht entscheidet zugunsten der Verbraucherzentrale

Der Telekommunikationsanbieter 1&1 steht vor der Aufgabe, seine Internetseite gemäß einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz nachzubessern. Das Gericht befand, dass die Online-Kündigung des Unternehmens nicht den gesetzlichen Anforderungen entspreche und somit für Kunden zu umständlich sei. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte gegen 1&1 geklagt und bekam nun in zweiter Instanz Recht. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Hintergrund der Entscheidung ist eine seit Juli 2022 geltende Gesetzesvorgabe, die einen Kündigungsbutton auf Webseiten vorschreibt. Damit sollen Kunden ihre Verträge einfacher und ohne großen Aufwand, wie etwa Briefeschreiben, kündigen können. Diese Regelung betrifft nicht nur Telekommunikationsverträge, sondern auch Abos jeglicher Art, Verträge mit Fitnessstudios und Streamingdienste. 1&1 hatte nach Ansicht der Verbraucherschützer die Anforderungen jedoch nicht ausreichend umgesetzt, weshalb es letztlich zu der gerichtlichen Auseinandersetzung kam.

Im Urteil des OLG Koblenz heißt es, dass die Internetseite von 1&1 Kunden mit einer auffälligen Schaltfläche namens "Kündigungsassistent" locke. Statt jedoch direkt zur Kündigung zu führen, würden Kunden zunächst aufgefordert, sich in ihr Kundenkonto einzuloggen. Diese zusätzliche Hürde und die unübersichtliche Gestaltung führen laut den Richtern zu unnötiger Verwirrung und erschweren den Zugang zur Kündigung.

1&1 reagierte auf die Entscheidung mit der Ankündigung, das Urteil eingehend zu prüfen und "gegebenenfalls notwendige Anpassungen zeitnah vorzunehmen". Ob und wann konkrete Änderungen umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. Fest steht jedoch, dass Unternehmen aller Branchen zunehmend in der Pflicht stehen, den gesetzlichen Vorgaben zur Kundenfreundlichkeit nachzukommen.